Pflege leicht
gemacht
Antrag ausfüllen und bis zu 480€ im Jahr für Pflegehilfsmittel sparen
Ihre kostenfreie
Pflegebox für die häusliche Pflege
- Unkomplizierte Beratung - Wir kümmern uns um die Beantragung & Abrechnung mit der Pflegekasse.
- Keine Vertragsbindung - Die Pflegebox ist jederzeit kündbar.
- Zuverlässige Lieferung - Jeden Monat versandkostenfrei & pünktlich zu Ihnen nach Hause.
- Rezeptfrei - Sie benötigen kein Rezept von Ihrem Arzt.
Unsere Partner für Ihre Gesundheit
Stellen Sie Ihre individuellen Pflegebox nach Ihren Bedürfnissen zusammen
Alles in einer Box
Saugende Bettschutzauflagen
Einmalhandschuhe
Schutzschürzen, Einmalgebrauch
Händedesinfektionsmittel
Fingerlinge
Mundschutz
Flächen-desinfektionsmittel
Saugende Bettschutzauflagen, wiederverwendbar (PG 51)
Wie erhalte ich meine kostenfreie Pflegebox?
Bearbeitung Ihres Antrages
Sobald Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, klären wir sämtliche Formalitäten mit der Pflegekasse
Wir packen Ihre persönliche Pflegebox
In unserem Lager wird Ihre Pflegebox von einem unserer Mitarbeiter persönlich verpackt und zu Ihnen gesendet
Sie erhalten regelmäßig Ihre Pflegebox
Von nun an müssen Sie sich um nichts mehr kümmern und werden regelmäßig von uns beliefert
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gmd-Pflegebox
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Unsere Kunden sind glücklich & gesund
Ich bin absolut begeistert von der Pflegebox! Die Auswahl an Produkten ist sehr gut durchdacht und perfekt auf meine Bedürfnisse abgestimmt. Besonders gefällt mir die hochwertige Qualität der enthaltenen Pflegeprodukte. Der Versand war schnell und die Verpackung war sehr ansprechend. Ich kann die Pflegebox nur jedem empfehlen!
Harald B.
Die Pflegebox ist wirklich toll! Sie enthält eine Vielzahl an Pflegeprodukten, die ideal für meine tägliche Routine sind. Alles was man braucht ist dabei. Die Produkte sind hochwertig und lassen sich einfach anwenden. Zudem ist der Preis für den Inhalt wirklich fair. Ich freue mich schon auf die nächste Box!
Ingrid T.
Ich erhalte die Pflegebox seit einigen Monaten und bin sehr zufrieden damit. Die Box bietet eine gute Mischung aus verschiedenen Pflegeprodukten, die alle sehr hochwertig sind. Ich finde die Pflegebox eine super Idee, um neue Produkte auszuprobieren und sich selbst etwas Gutes zu tun.
Joachim P.
Sie haben Fragen? Wir beantworten diese
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Was ist die gmd-Pflegebox und wer hat Anspruch darauf?
Was ist die gmd Pflegebox?
Die gmd-Pflegebox ist ein kostenloses Paket, das Pflegehilfsmittel zum Verbrauch enthält. Es wird monatlich geliefert, ist für häuslich Gepflegte mit Pflegegrad kostenlos und lässt sich auf den individuellen Bedarf abstimmen. Die gmd-Pflegebox unterstützt Pflegebedürftige und deren Angehörige bei der häuslichen Pflege, indem sie hygienische Bedingungen schafft.
Wert hat einen gesetzlichen Anspruch auf die gmd-Pflegebox?
Sind die folgenden Kriterien erfüllt, können Sie die kostenlosen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 40 Euro pro Monat beantragen:
- Es liegt ein anerkannter Pflegegrad (1, 2, 3, 4 oder 5) vor.
- Die pflegebedürftige Person lebt zuhause, in einer Wohngemeinschaft oder einer Einrichtung für betreutes Wohnen.
- Die häusliche Pflege findet (ganz oder teilweise) mit Unterstützung von Privatpersonen statt (Angehörige, Nachbarn etc.).
Gesetzliche Grundlagen für die Kostenübernahme sind § 78 Absatz 1 SGB XI und § 40 Absatz 2 SGB XI.
Wie erhalte ich die gmd-Pflegebox monatlich kostenlos?
Um die gmd-Pflegebox kostenlos zu erhalten, stellen Sie über uns einen Antrag auf Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
Ob gesetzlich oder privat versichert – Sie haben verschiedene Möglichkeiten, die gmd-Pflegebox zu beantragen:
- Online: Am schnellsten erhalten Sie die erste Lieferung, wenn Sie das Formular direkt online ausfüllen und den Antrag digital unterschreiben. Wir leiten ihn an Ihre Pflegekasse beziehungsweise an Ihr privates Versicherungsunternehmen weiter.
- Postalisch: Sie können das Formular auch handschriftlich ausfüllen, unterschreiben und uns anschließend zusenden. Wir leiten den Antrag an Ihre Pflegekasse weiter.
Sie erhalten Ihre erste gmd-Pflegebox, nachdem die Freigabe Ihrer Pflegekasse bei uns eingegangen ist.
Gerne beraten wir Sie auch kostenfrei am Telefon unter der Nummer 040 4191202 121.
Habe ich trotz Pflegedienst Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Ja, der Anspruch besteht trotzdem, sofern Sie auch weiterhin von einer Privatperson gepflegt werden. Der ambulante Pflegedienst bringt seine eigenen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch mit. Weil pflegende Angehörige diese Mittel aber auch in ihrem Pflegealltag benötigen, bleibt der Anspruch bestehen.
Wenn Sie ausschließlich vom Pflegedienst zuhause gepflegt werden, besteht kein Anspruch.
Ich habe noch keine Pflegegrad - Kann ich die gmd-Pflegebox trotzdem schon beantragen?
Sobald Sie einen Antrag auf Pflegegrad gestellt haben, können Sie auch schon die curabox beantragen. Das kann zeitgleich passieren. Sie müssen nicht erst die Bestätigung der Pflegekasse / des privaten Versicherungsunternehmens abwarten.
Kann ich die Zusammenstellung der gmd-Pflegebox monatlich anpassen?
Ja, Sie können jeden Monat neu entscheiden, welche Produkte Ihre gmd-Pflegebox enthält. Denn die Belieferung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch soll immer Ihrem Bedarf entsprechen.
- Per E-Mail: Wir nehmen Ihre Änderungswünsche auch gerne per E-Mail ([email protected]) entgegen. Bitte nennen Sie in der E-Mail Ihre Kundendaten (Vor- und Zuname, Geburtsdatum, die gmd-Pflegebox Kundennummer oder Versichertennummer auf der elektronischen Gesundheitskarte) und teilen uns Ihren Änderungswunsch mit.
- Per Telefon: Es ist auch möglich, die Zusammenstellung telefonisch unter 040 4191202 121 vorzunehmen. Unser Serviceteam hilft Ihnen gerne weiter. Bitte halten Sie folgende Kundendaten bereit: Vor- und Zuname, Geburtsdatum, die gmd-Pflegebox Kundennummer oder Versichertennummer auf der elektronischen Gesundheitskarte.
Ich beziehe meine Pflegehilfmittel breits über einen anderen Anbieter. Wie kann ich wechseln?
Schön, dass Sie schon Ihren gesetzlichen Anspruch nutzen. Wenn Sie zukünftig die gmd-Pflegebox erhalten möchten, kündigen Sie bitte bei Ihrem alten Anbieter. Wir benötigen von Ihnen ein ausgefülltes „Leistungserbringer-Wechselformular“, das Sie von uns erhalten.
- Online-Formular: Am schnellsten erhalten Sie Ihre erste gmd-Pflegebox, wenn Sie den Antrag online ausfüllen. Das geht ganz einfach über unser Online-For3mular. Geben Sie darin an , dass es einen Anbieterwechsel gibt und füllen das Wechselformular online aus.
- Papier-Formular: Sie können uns auch gerne per E-Mail ([email protected]) oder telefonisch unter 040 4191202 121 kontaktieren. Wenn Sie uns mitteilen, dass Sie den Anbieter wechseln wollen, schicken wir Ihnen das Antragsformular für die gmd-Pfelegbox inklusive Leistungserbringer-Wechselformular zu.
Nachdem das gmd-Pflegebox Formular und das Leistungserbringer-Wechselformular bei uns eingegangen ist, übernehmen wir alles Weitere für Sie.
Muss ich den Antrag jeden Monat neu stellen?
Nein, Ihr Antrag wird von der Pflegekasse beziehungsweise dem privaten Versicherungsunternehmen meist unbefristet oder für mindestens ein Jahr genehmigt.
Bei befristeten Genehmigungen informieren wir Sie mit ausreichend Vorlaufzeit darüber, dass die Genehmigung auslaufen wird. Wir stellen Ihnen dann alle notwendigen Dokumente für einen neuen Antrag zur Verfügung. Dann prüft die Pflegekasse beziehungsweise das private Versicherungsunternehmen erneut, ob weiterhin ein Bedarf an Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch besteht.
Grundsätzlich gilt: Solange eine pflegebedürftige Person zuhause mit privater Unterstützung versorgt wird, gilt der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 40 Euro pro Monat.
Wer kommt für die Kosten auf?
Mit der gmd-Pflegebox nehmen Sie einen gesetzlichen Anspruch wahr.
Für gesetzlich Versicherte: Mit dem Formular beantragen Sie die Kostenerstattung bei Ihrer gesetzlichen Pflegekasse. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, bewilligt Ihre Pflegekasse die Erstattung und kommt jeden Monat für die Kosten in Höhe von bis zu 40 Euro auf.
Für privat Versicherte: Mit dem Formular beantragen Sie die Kostenerstattung bei Ihrem privaten Versicherungsunternehmen. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, bewilligt Ihre Pflegeversicherung die Erstattung. Sie erhalten von uns eine Rechnung. Diese reichen Sie nach dem Begleichen des Rechnungsbetrags an Ihr privates Versicherungsunternehmen weiter. Nach § 40 Absatz 2 SGB XI besteht monatlich Anspruch auf die volle Rückerstattung in Höhe von bis zu 40 Euro.
Wir freuen uns
auf Sie
Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und auf Ihre individuellen Wünsche oder Anregungen einzugehen. Ihr Komfort sowie Ihre Zufriedenheit sind uns wichtig – kontaktieren Sie uns gern.
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